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8. Juni 2011

Staatschutztheater

Nach der richterlichen Einstellung des ersten Gerichtsprozesses gegen den Buchladen oh21 wegen "Beihilfe zum Anleiten zu Straftaten" und "Verstoss gegen das Waffengesetz" hat die Staatsanwaltschaft nun alle anhängigen Verfahren gegen die Buchläden oh21, Schwarze Risse und M99 eingestellt.

Die Durchsuchungswelle gegen die Berliner Buchläden begann 2009 zunächst mit Ermittlungsverfahren wegen eines antimilitaristisches Flugblatts und einer antimilitaristischen Internetseite. Im Zuge dieser Verfahren wurden der Buchladen Schwarze Risse und der linke Internetprovider so36.net von polizeilichen Durchsuchungen heimgesucht. Ermittelt wurde gegen ´unbekannt´.

Im Jahr 2010 folgten ab nun zeitgleich und mit identischen Vorwürfen mehrfach Durchsuchungen bei den Buchläden M99, oh21 und Schwarze Risse wg. Zeitschriften der autonomen Szene. Während die Ermittlungsverfahren zunächst gegen ´unbekannt´ geführt wurden, richteten sich die Durchsuchungsbeschlüsse ab Juli 2010 gegen die Geschäftsführer der jeweiligen Buchläden. Gegen sie wurde nun wg. Beihilfe zur Anleitung zu Straftaten und Verstoss gegen das Waffengesetz ermittelt.

Im Februar 2011 wurde der erste und einzige Gerichtsprozess unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen am Moabiter Amtsgericht gegen den Geschäftsführer des Buchladens oh21 eröffnet, doch das Verfahren wurde am zweiten Verhandlungstag auf Vorschlag des Richters nach 153 StPO eingestellt.

Wenige Tage später bot die Staatsanwaltschaft die Einstellung weiterer Verfahren nach 153 StPO an. Ende Mai wurden endlich auch die letzten Berliner Verfahren eingestellt.

Indessen dienten die Berliner Durchsuchungsbeschlüsse mehrfach als Vorwand für Durchsuchungen von Infoläden in München und Osnabrück. Zuletzt wurde am 11. Mai 2011 der Schanzenbuchladen in Hamburg wegen einer Ausgabe der Zeitschrift ZECK durchsucht.

Alles nur heisse Luft?

Die Ladenbetreiber von oh21, M99 und Schwarze Risse wurden wiederholt durch Durchsuchungen und die Beschlagnahmung der Arbeitsgeräte in ihrem Arbeitsalltag belästigt. Die Durchsuchungsbeschlüsse legitimierten, dass Unterlagen durchwühlt, Daten gesammelt und die Läden bzw. die Ladenbetreiber beobachtet wurden.

Nach anderthalb Jahren Staatschutztheater folgt nun die Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft. Es bleibt im Unklaren, wieso zunächst ein derartiger Aufwand betrieben wurde und nun die Verfahren sang- und klanglos eingestellt werden. Hatten die Staatsschutzbehörden von Anbeginn nur das Ausschöpfen ihrer Ermittlungsinstrumentarien verfolgt, um Informationen über die Läden, ihre Betreiber und ihre Kundschaft zu sammeln und die Buchhandlungen als Gefahrenorte zu markieren? Oder ist die ermittelnde Staatsanwaltschaft mit dem Versuch, die Rechtssprechung dahingehend zu verschieben, dass linke Buchhändler für die bei ihnen ausliegenden Inhalte strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können, an der mangelhaften Beweislage, dem Druck der liberalen öffentlichkeit, oder an unterschiedlichen Interessen innerhalb von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz gescheitert?

Klar ist in jedem Fall, dass es sich um eine politisch motivierte Strafverfolgung gehandelt hat. Im Gespräch mit einem Journalisten hatte die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass das Auffinden der inkriminierten Zeitschriften in ´normalen´ Buchhandlungen nicht dieselben Verfolgungsmassnahmen nach sich ziehen würde. Diese Aussage bekräftigt die Einschätzung, dass es mit den Massnahmen weniger darum ging, konkrete Inhalte oder Publikation aus dem Verkehr zu ziehen, sondern um die Kriminalisierung der Buchläden als Teil linker Infrastruktur und Orte der Gegenöffentlichkeit sowie um die Diskreditierung politischer Inhalte und Aktivitäten.

Doch mit ihrem Versuch, Berührungsängste zu schüren und einzuschüchtern ist die Repression gescheitert. Als Initiative unzensiert-lesen geht es uns darum, dass wir uns nicht vorschreiben lassen, welche Inhalte und Themen wir diskutieren und verbreiten. Wir glauben, dass wir mit unserer Kampagne Bewusstsein für die Notwendigkeit und die Verteidigung eigener Räume schaffen konnten. Ebenso positiv sehen wir die vielfältigen Solidaritätsbekundungen und die breite Unterstützung. Beides, eigene Strukturen und praktische Solidarität, werden wir auch in Zukunft brauchen, denn der nächste Angriff kommt bestimmt.

8. März 2011

Viel Lärm um nichts?!

Erstes Strafverfahren gegen Berliner Buchhändler eingestellt!

Nach Durchsuchungen im Buchladen mit grossem Polizeiaufgebot und der Anwendung verschärfter Sicherheitsmassnahmen im Gerichtsverfahren auf die Prozessbesucher, wurde das erste Strafverfahren gegen den Geschäftsführer des Kreuzberger Buchladens oh21 am zweiten Verhandlungstag sang- und klanglos eingestellt. Selbst die Berliner Staatsanwaltschaft musste einsehen, dass die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für die Anklage lieferte.

Die Anklageschrift gegen den Geschäftsführer lautete auf ´Beihilfe zu Anleitung zu Straftaten´ und ´Verstoss gegen das Waffengesetz´. Hintergrund der Gerichtsverhandlung ist eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen drei Berliner Buchhandlungen und Infoläden, die seit 2009 mehrfach von polizeilichen Durchsuchungen betroffen waren. Die Berliner Staatsanwaltschaft strebt mit den Verfahren an, die Buchhändler für die Inhalte von Flugblättern und Zeitschriften verantwortlich zu machen, die in ihren Läden ausliegen.

Sollte sich die Staatsanwaltschaft mit dieser Position durchsetzen, könnten in Zukunft alle Buchhändler, Kneipenbesitzer oder Ladenbetreiber für die bei ihnen ausliegenden Flyer, Aufrufe und Zeitschriften haftbar gemacht werden. Man würde von ihnen verlangen, sich zur vorgeschalteten Znsursintanz staatlicher Behörden zu machen.

Der Ausgang des ersten Verfahrens hat nun gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Anliegen nicht so einfach durchkommt. Die nun erfolgte Einstellung könnte auch richtungsweisend für die weiteren Verfahren sein.

2. Februar 2011

Erster Prozesstermin gegen die Buchläden

Am Freitag, den 18.02.2011 um 9:00 Uhr soll der Prozess gegen den Geschäftsführer des Buchladens oh21 im Raum 455 des Amtsgerichtes Tiergarten stattfinden. Wir freuen uns über zahlreiche UnterstützerInnen!

Am 18. Februar 2011 soll der Geschäftsführer des Buchladens oh21 am Amtsgericht Tiergarten des "Anleitens zu Straftaten" und "Verstosses gegen das Waffengesetz" angeklagt werden. Im vergangenen Jahr hatten die Berliner Staatschutzbehörden wiederholt die Berliner Buchläden M99, oh21 und Schwarze Risse (Kastanie und Mehringhof) durchsucht und Zeitschriften oder Flugblätter beschlagnahmt. Inzwischen laufen mehrere Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführer der jeweiligen Läden. Auch andere Projekte linker Gegenöffentlichkeit wie der Berliner Antifa-Laden Red Stuff, mehrere Internet-Provider sowie ein autonomer Veranstaltungsort in München standen 2010 im Visier des Staatsschutzes. Sollte es am 18. Februar zu einer gerichtlichen Verurteilung des Geschäftsführers kommen, würde dies eine Verschiebung der Rechtssprechung dahingehend bedeuten, dass BuchhändlerInnen für die bei ihnen ausliegenden Texte strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Dies hätte eine neue Qualität!

Doch geht es nicht nur um die Dimension einer juristischen Verurteilung. Angesichts der Tatsache, dass Publikationen in Zeiten des Internets nicht unter Verschluss zu halten sind, und dass die Staatschutzbehörden immer wieder bei denselben vier Läden aufgetaucht sind, ist von einer politisch motivierten Strafverfolgung auszugehen, die weniger das Ziel verfolgt, bestimmte Zeitschriften möglichst vollständig aus dem Verkehr zu ziehen, als die Kriminalisierung und Einschüchterung der betroffenen Projekte. Die Fokussierung auf Gewalt - in den Durchsuchungsbeschlüssen und häufig auch in der öffentlichen Berichterstattung - ist nur das Mittel, um linksradikale Kritik und Praxis als Verbrechen zu diffarmieren. Der angewendete §130a (Anleiten zu Straftaten) ermächtigt als sogenannter Ermittlungsparagraph die Staatschutzbehörden, eine Szene mittels Observationen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von Datenträgern zu durchleuchten.

Linke Buchläden sind zentraler Teil linker Infrastruktur. Sie sind Schnittstellen zwischen breiter öffentlichkeit, linken Strömungen und Subkulturen. Sie sollen mit solchen Verfahren unter Druck gesetzt werden, als vorgelagerte Zensurbehörde des Staates zu fungieren. Ein gewünschter Nebeneffekt ist sicher, dass so Berührungsängste geschürt werden.

Von diesem Kriminalisierungsversuch sollten sich daher ALLE betroffen fühlen, die Flugblätter, Plakate und Broschüren auch in Zukunft in Buchläden auslegen oder vorfinden möchten, alle, die die Läden als Kontaktadresse nutzen, die Bustickets nach Dresden oder ins Wendland kaufen möchten und all diejenigen, die linke Buchläden schätzen, weil sie dort in einem Bücherbestand stöbern können, der weitestgehend unabhängig von kommerziellen Kriterien zusammengestellt wird und frei von staatlicher Zensurvorgabe!
Beginn am 18.02.2011 um 09.00 Uhr